Impressum

1. Informationspflicht

Nachfolgende Informationen werden von Creditreform, Europas größter Wirtschafts­auskunftei, zur Verfügung gestellt.

Juvavum Invest GmbH
Anschrift
Storage 4U
Mayrwiesstraße 12
5300 Hallwang
Austria
UID-Nummer
ATU77750667
Firmenbuchnummer
FN 459658 v
Tätigkeitsbeschreibung
Beteiligung an Unternehmen aller Art, An- und Verkauf sowie Vermietung von Immobilien und Erwerb von Wertpapieren.
Telefonnummer
+43(0)662 908400-90 
E-Mail-Adresse
office(at)storage4u.at
Handelnde Personen
Geschäftsführer
Herr Admir Kovacevic Privatperson alleinvertretungsberechtigt

2. Die Europäische Kommission

IDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Responsible is the General Consumer Arbitration Center of the Center for Arbitration, Mariahilfer Straße 103/1/18 – A-1060 Vienna, www.verbraucherschlichtung.at.

3. BRANDSCHUTZORDNUNG

für Storage 4you
Mayerwiesstraße 12
5300 Hallwang

vom 05.08.2024

BSB: Brandschutz Salzburg GmbH
Georg Segmüller, MSc.
0670 500 5201

1. Einleitung

Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall selbst.

Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten, wobei das Nichtbefolgen dieser Forderung unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. 

2. Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Für die Brandsicherheit des gesamten Betriebes sind die oben genannten Personen zuständig. Die den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sind unverzüglich zu befolgen und alle Wahrnehmungen von Mängel auf dem Gebiete der Brandsicherheit sind ihnen sofort bekannt zu geben. Den genannten Personen obliegt die Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und die Bestimmungen der Brandschutzordnung.

Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You

3. Allgemeines Verhalten

3.1. Ordnung und Sauberkeit einhalten

3.2. Brennbare Abfälle, wie z.B. Hobelscharten, Sägespäne, Holzstaub, öl- oder lackgetränkte Putzlappen, Leichtmetallspäne etc. sind spätestens bei Arbeitsschluss aus den Arbeitsräumen zu entfernen und brandsicher aufzubewahren. Solche Abfälle sind in nicht brennbaren, mit selbstschließenden Deckeln versehenen Behältern aufzubewahren.

3.3. Antriebe, wie z.B. Elektromotore, Vorgelege u. ä. sind stets von (Ab-) Lagerungen freizuhalten.

3.4. Das Lagern von brennbarem Material in unzulässiger Menge (höchstzulässige Lagermenge beachten) oder an unzulässiger Stelle (Stiegenhäuser, Gänge und sonstige Verkehrswege, u.ä.) ist verboten. Druckgasbehälter aller Art sind kühl, standsicher und so zu lagern und aufzustellen, dass sie im Gefahrenfalle leicht geborgen werden können.

3.5. Im Betriebsgelände dürfen Fahrzeuge nur so mit Genehmigung der Betriebsleitung abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird.

3.6. Im gesamten Objekt ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten. Lediglich in den gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Objektes ist das Rauchen erlaubt.

3.7. Elektrokoch- und Heizgeräte mit offenen Heizdrähten sind verboten. Feuerstätten, Heiz-, Koch- und Wärmegeräte dürfen nur mit Genehmigung der Betriebsleitung und nach Anweisung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie sind vorschriftsmäßig instand zu halten und zu bedienen.

3.8. Feuerungsrückstände (Asche, Schlacke) dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit ebensolchen Deckeln aufbewahrt werde.

3.9. Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installationen ist verboten, insbesondere das überbrücken durchgebrannter Schmelzsicherungen. Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You

3.10. Feuerarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung (Heißarbeitsschein) durch die Betriebsleitung, den Brandschutzbeauftragten/Wart durchgeführt werden.

3.11. Flucht- und sonstige Verkehrswege sind von Lagerungen aller Art freizuhalten.

3.12. Der Schließbereich von Brandschutztüren ist von Gegenständen aller Art freizuhalten. Die Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Funktion gesetzt werden.

3.13. Löschgeräte und Löschmittel dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen (z.B. durch darüber gehängte Kleidungsstücke), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellungsplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.

3.14. Bei Arbeitsschluss müssen alle Arbeitsräume in Ordnung gebracht, brennbare Abfälle entfernt und elektrische Einrichtungen – soweit möglich – ausgeschaltet werden. Ventile von nicht in Betrieb befindlichen Gasanlagen sind zu schließen.

3.15. Im Objekt angebrachte, Hinweistafeln die sich auf das richtige Verhalten nach den vorstehenden Bestimmungen beziehen, sind genau zu beachten, dürfen nicht in der Sicht entzogen und nicht beschädigt werden.

3.16. Sämtliche Lagerungen in den dafür vorgesehenen Lagerboxen müssen den vorgaben des Mietvertrages entsprechen! Es dürfen keine selbstentzündlichen Materialien gelagert werden.

Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You

4. Verhalten im Brandfall

VERHALTEN BEI BRANDAUSBRUCH

  1. Ruhe bewahren
  2. Immer beachten: Alarmieren der Feuerwehr, erforderlichenfalls Räumungsalarm auslösen; Retten, Löschen.
  3. Türen des Brandraumes schließen.
  4. Stiegenhaus- und Fluchtwegtüren schließen, Stiegenhausfenster öffnen.
  5. Lüftungs- und Klimaanlagen abstellen.
  6. Aufzüge nicht benutzen.
  7. Bei Ertönen des Räumungsalarmes sofort das Gebäude verlassen und der Sammelplatz ist aufzusuchen.

RÄUMUNGSALARM= 3x Hupton mehrfach in Folge
SAMMELPLATZ= Parkplatz vor dem Objekt

VERHALTEN WÄHREND DES BRANDES

  1. Der Feuerwehr die Zufahrt öffnen
  2. Rettungsversuche nur nach Anweisung der Einsatzkräfte durchführen
  3. Bei der Brandbekämpfung ist folgendes zu beachten
  4. Löschstrahl nicht in Rauch und Flammen, sondern direkt auf die brennenden Gegenstände richten,
  5. Leicht brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes entfernen oder durch kühlen mit Wasser vor Entzündung schützen
  6. Bei Flugfeuer oder Funkenflug sämtliche Öffnungen, insbesondere Türen und Fenster der gefährdeten Objekte, vor allem auf dem Dachboden schließen,
  7. Für die Tätigkeit der Einsatzkräfte Platz machen und deren Anordnungen Folge leisten

MASSNAHMEN NACH DEM BRAND

  1. Vom Brand betroffene Räume nicht betreten.
  2. Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können,
  3. dem Einsatzleiter der Feuerwehr, dem Vorgesetzten oder dem Brandschutzbeauftragten bekannt geben.
  4. Benützte Handfeuerlöscher erst nach Wiederfüllung und Instandhaltung an ihren Standorten anbringen

Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You

Mayrwiesstraße 12
5300 Hallwang
Österreich

MAIL: [email protected]
TEL: +43(0)662 908400-90

Bürozeiten:
Mo-Do: 8 bis 17 Uhr

Bürozeiten:
Fr: 8 bis 15 Uhr

Zugangszeiten
Lagerboxen:
Mo-So: 6 bis 22 Uhr

Besichtigungsmöglichkeit
nach tel. Voranmeldung

© storage4u, 2025. Alle Rechte vorbehalten.