Nachfolgende Informationen werden von Creditreform, Europas größter Wirtschaftsauskunftei, zur Verfügung gestellt.
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung, Mariahilfer Straße 103/1/18 – A-1060 Vienna, www.verbraucherschlichtung.at.
IDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Responsible is the General Consumer Arbitration Center of the Center for Arbitration, Mariahilfer Straße 103/1/18 – A-1060 Vienna,
www.verbraucherschlichtung.at.
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung, Mariahilfer Straße 103/1/18 – A-1060 Vienna, www.verbraucherschlichtung.at.
Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall selbst.
Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten, wobei das Nichtbefolgen dieser Forderung unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Für die Brandsicherheit des gesamten Betriebes sind die oben genannten Personen zuständig. Die den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sind unverzüglich zu befolgen und alle Wahrnehmungen von Mängel auf dem Gebiete der Brandsicherheit sind ihnen sofort bekannt zu geben. Den genannten Personen obliegt die Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und die Bestimmungen der Brandschutzordnung.
Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You
3.1. Ordnung und Sauberkeit einhalten
3.2. Brennbare Abfälle, wie z.B. Hobelscharten, Sägespäne, Holzstaub, öl- oder lackgetränkte Putzlappen, Leichtmetallspäne etc. sind spätestens bei Arbeitsschluss aus den Arbeitsräumen zu entfernen und brandsicher aufzubewahren. Solche Abfälle sind in nicht brennbaren, mit selbstschließenden Deckeln versehenen Behältern aufzubewahren.
3.3. Antriebe, wie z.B. Elektromotore, Vorgelege u. ä. sind stets von (Ab-) Lagerungen freizuhalten.
3.4. Das Lagern von brennbarem Material in unzulässiger Menge (höchstzulässige Lagermenge beachten) oder an unzulässiger Stelle (Stiegenhäuser, Gänge und sonstige Verkehrswege, u.ä.) ist verboten. Druckgasbehälter aller Art sind kühl, standsicher und so zu lagern und aufzustellen, dass sie im Gefahrenfalle leicht geborgen werden können.
3.5. Im Betriebsgelände dürfen Fahrzeuge nur so mit Genehmigung der Betriebsleitung abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen nicht behindert wird.
3.6. Im gesamten Objekt ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten. Lediglich in den gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Objektes ist das Rauchen erlaubt.
3.7. Elektrokoch- und Heizgeräte mit offenen Heizdrähten sind verboten. Feuerstätten, Heiz-, Koch- und Wärmegeräte dürfen nur mit Genehmigung der Betriebsleitung und nach Anweisung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie sind vorschriftsmäßig instand zu halten und zu bedienen.
3.8. Feuerungsrückstände (Asche, Schlacke) dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit ebensolchen Deckeln aufbewahrt werde.
3.9. Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installationen ist verboten, insbesondere das überbrücken durchgebrannter Schmelzsicherungen. Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You
3.10. Feuerarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung (Heißarbeitsschein) durch die Betriebsleitung, den Brandschutzbeauftragten/Wart durchgeführt werden.
3.11. Flucht- und sonstige Verkehrswege sind von Lagerungen aller Art freizuhalten.
3.12. Der Schließbereich von Brandschutztüren ist von Gegenständen aller Art freizuhalten. Die Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht blockiert oder außer Funktion gesetzt werden.
3.13. Löschgeräte und Löschmittel dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen (z.B. durch darüber gehängte Kleidungsstücke), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellungsplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
3.14. Bei Arbeitsschluss müssen alle Arbeitsräume in Ordnung gebracht, brennbare Abfälle entfernt und elektrische Einrichtungen – soweit möglich – ausgeschaltet werden. Ventile von nicht in Betrieb befindlichen Gasanlagen sind zu schließen.
3.15. Im Objekt angebrachte, Hinweistafeln die sich auf das richtige Verhalten nach den vorstehenden Bestimmungen beziehen, sind genau zu beachten, dürfen nicht in der Sicht entzogen und nicht beschädigt werden.
3.16. Sämtliche Lagerungen in den dafür vorgesehenen Lagerboxen müssen den vorgaben des Mietvertrages entsprechen! Es dürfen keine selbstentzündlichen Materialien gelagert werden.
Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You
VERHALTEN BEI BRANDAUSBRUCH
RÄUMUNGSALARM= 3x Hupton mehrfach in Folge
SAMMELPLATZ= Parkplatz vor dem Objekt
VERHALTEN WÄHREND DES BRANDES
MASSNAHMEN NACH DEM BRAND
Brandschutzordnung Mayerwiesstraße 12 Storage4You
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung, Mariahilfer Straße 103/1/18 – A-1060 Vienna, www.verbraucherschlichtung.at.
Bürozeiten:
Mo-Do: 8 bis 17 Uhr
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Fr: 8 bis 15 Uhr
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Mo-So: 6 bis 22 Uhr
Besichtigungsmöglichkeit
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